Bedingungen für die Einlösung von Geschenkgutscheinen

Nachfolgend informieren wir, Dr. Maroske, Dieselstr. 7, D- 89129 Langenau, www.dr-maroske.de, Sie über die Bedingungen der Einlösung Ihres Geschenkgutscheins.

1. Einlösung im Online-Shop

(1) Die von uns ausgestellten Geschenkgutscheine können nur in unserem Online-Shop www.dr-maroske.de/shop/ gegen den Erwerb der von uns dort angebotenen Produkte eingelöst werden. Die Einlösung eines Geschenkgutscheine zum Kauf weiterer Gutscheine ist nicht möglich. Eine Einlösung in Form der Auszahlung in Bargeld ist ebenfalls nicht möglich. Der Gutscheinbetrag wird nicht verzinst.
(2) Die Einlösung des Geschenkgutscheins erfolgt durch die Eingabe des auf dem Gutschein angegebenen Gutscheincodes in das in unserem Online-Shop vorgesehene Eingabefeld.
(3) Pro Bestellung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.

2. Gültigkeitsdauer

Geschenkgutscheine sind bis zum Ende (31.12.) des dritten Jahres nach Kauf des Gutscheins einlösbar. Das Datum des Kaufs ist auf dem Gutschein vermerkt.
Beispiel: Kaufdatum ist der 01. Dezember 2023, Ablaufdatum ist dann der 31.12.2026.

3. Restguthaben, Differenzbetrag

Ein Geschenkgutschein ist grundsätzlich mit seinem vollen Betrag einzulösen.
Soweit sich ein Restguthaben ergibt, da die bestellte Ware einen geringeren Wert hat, bleibt das Restguthaben bestehen und kann bis zum Ablaufdatum (s.o.) im Rahmen einer weiteren Bestellung eingelöst werden. Ein Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens besteht ebenso wenig wie eine nachträgliche Verrechnung für bereits getätigte Käufe.
Sollte der Wert des eingesetzten Geschenkgutscheins für die Bestellung nicht ausreichen, kann der Differenzbetrag durch eine der von uns im Shop angebotenen Zahlungsarten oder durch einen weiteren Geschenkgutschein (bei Restguthaben siehe oben Satz 2) beglichen werden.

4. Übertragbarkeit

Geschenkgutscheine sind übertragbar und können daher von Ihnen persönlich oder einer dritten Person eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht nachprüfen können, ob die den Geschenkgutschein einlösende Person hierzu berechtigt ist. Wir sind können mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn wir Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers haben.

5. Berechtigung zur Sperre

Im Falle des berechtigten Verdachts von Betrugsfällen oder anderen rechtswidrigen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Einlösung eines Gutscheines, sind wir berechtigt, den entsprechenden Gutscheincode (auch vorübergehend) zu sperren.

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